Wartung von Kälteanlagen – Klimaanlagen – Lüftungsanlagen

Dichtigkeitsprüfung an Kälteanlagen

Die EU-F-Gase-Verordnung EG 842/2006 des europäischen Parlaments schreibt den Betreiber von Kälteanlagen wiederkehrende Prüfung der Anlagen auf Dichtheit vor sofern Sie fluorierte Kältemitel enthalten. Auch eine Klimaanlage ist ein Kälteanlage.

Die Inspektion von kältetechnischen Einrichtungen muss von Personen durchgeführt werden, die eine entsprechende Sachkunde nachgewiesen haben.

Für die Arbeit an Anlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, wird eine Sachkundeprüfung für das eingesetzte Betriebspersonal eingeführt. Die gesetzlichen Vorgaben sind den EG-Verordnungen 303/2008 bis 307/2008 zu entnehmen.

Folgende Tätigkeiten dürfen ab 4. Juli 2009 nur noch mit der entsprechenden Sachkundebescheinigung ausgeübt werden (siehe § 5 Abs. 2 ChemKlimaschutzV):

für Kältetechnik und dem Kälteanlagenbauer müssen alle anderen betroffenen Mitarbeiter Sachkundeprüfungen entsprechend der EG-Vorschriften bei einer der beigefügten zertifizierten Stellen ablegen.

Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung

Als Voraussetzung für die Arbeit mit fluorierten Treibhausgasen muss die Sachkunde nachgewiesen werden.

Die IHKs, HWKs, Innungen und weitere anerkannte Organisationen stellen entsprechend ChemklimaSchV Sachkundebescheinigungen aus. Diese werden für die Tätigkeitsausübung ab dem 4. Juli 2009 benötigt.

Unsere Mitarbeiter haben die Sachkundeprüfung nach § 5 ChemikalienklimaschutzV abgelegt!

Lassen Sie Ihre kältetechnischen Anlagen jetzt prüfen und vermeiden Sie dadurch empfindliche Bußgelder.

Hygiene in RLT-Anlagen

Hygieneinspektion nach VDI 6022

Das Wort Hygiene kommt aus dem Griechischen: υγιεινή [τέχνη] (hygieiné [téchne]) und bedeutet „gesund [e Kunst]“. Es leitet sich von der griechischen Göttin der Gesundheit, Hygiéia, ab.
Im engeren Sinn werden unter Hygiene die Maßnahmen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten bezeichnet, insbesondere Reinigung, Desinfektion und Sterilisation.

Der Zweck der VDI 6022 ist die Gesunderhaltung des Menschen.

Beschäftigte in klimatisierten Räumen leiden nach berufsgenossenschaftlichen Untersuchungen in weitaus stärkerem Maße an Atemwegs- bzw. Schleimhautbeschwerden, Kopfschmerzen oder Erkältungen als ihre Kollegen in natürlich belüfteten Räumen. Untersuchungen haben ergeben, dass Bakterien und Pilze aus verschmutzten, schlecht oder überhaupt nicht gewarteten Klimaanlagen für auftretende Allergien oder grippeähnliche Symptome verantwortlich sind.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber strenge Hygienerichtlinien für Klima- und Raumlufttechnische Anlagen herausgebracht. Diese Regeln finden sich in der VDI 6022 wieder, die in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung Gesetzeskraft hat.

  • Wir helfen durch Hygieneinspektionen und Prüfungen nach VDI 6022 hygienische Probleme zu vermeiden.

Raumlufttechnische Anlagen müssen entsprechend der Richtlinien alle 3 Jahre einer Hygieneinspektion unterzogen werden. Bei Anlagen mit Luftbefeuchtern verkürzt sich diese Prüffrist auf 2 Jahre.

Verantwortungsvolle Anlagenbetreiber beachten die VDI 6022:
  • Die VDI 6022 gilt für alle raumlufttechnischen Anlagen. Unter anderem in Büros, Versammlungsräumen, Schulen, Hallenbädern, Verwaltungsgebäuden und Produktionsstätten.
  • Eine regelmäßige Wartung und Inspektion auf der Grundlage der VDI 6022 sowie der Richtlinien der AMEV, des VDMA und der Herstellervorschriften, erhält Ihre Anlage in hygienisch einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand.
Im Rahmen der Inspektion führen wir folgende Untersuchungen durch:
  • Zählungen von Schimmelpilzen auf einem Nährmedium nach einer Abklatschprobe in einer Lüftungskanalanlagenbegehung – visuelle Beurteilung der gesamten RLT-Anlage und ihrer Komponenten.
  • Luftkeimmessungen und Keimzahlbestimmung der Ablagerungen – Es werden Luft- und Abklatschproben entnommen, die im Labor auf Bakterien und Schimmelpilze untersucht werden.
  • Wasserproben bei Luftbefeuchtern – Die notwendigen Proben werden entnommen und in Speziallabors auf Mikroorganismen, wie z.B. Legionellen, untersucht.

Abschließend erhalten Sie einen ausführlichen Inspektionsbericht. Dieser enthält neben einer Beurteilung des Anlagenzustandes, eine textliche und fotografische Dokumentation aller Mess- und Inspektionspunkte sowie Handlungsempfehlungen und Messergebnisse.

Auf Wunsch stellen wir Ihren Bericht in digitaler Form (Datenträger oder Internet) zur Verfügung.

Die Spezialisten der Brion GmbH beraten Sie auch gerne bei der Beseitigung hygienischer Schwachstellen.

Hygienesanierung:

Hygiene-Sanierung von RLT-Anlagen als Ergebnis der Hygiene-Inspektion nach VDI 6022.

Die bei der Hygiene-Inspektion festgestellten Mängel der RLT-Anlage werden im Rahmen der Hygienesanierung beseitigt.

Es handelt sich hierbei um eine Vielfalt von Maßnahmen die erforderlich sein können:
  • Erstellen von Revisionsöffnungen zur Gewährleistung der Zugänglichkeit für die Hygieneinspektionen
  • Ursachenermittlung und -beseitigung für Kondensatbildung und Feuchteeintrag
  • Umbau von Anlagenteilen entsprechend den Anforderungen der VDI 6022
  • Reinigung und Desinfektion der Lüftungsgeräte, Schalldämpfer und Luftleitungen
  • Beseitigung von Rost etc. an korrodierten Stellen und Aufbringung einer Korrosionsschutzschicht
  • Austausch oder Reparatur von Pilzbefall betroffener Schalldämmkulissen

Raumluftmessungen:

  • Partikelmessungen
  • Feststellung von chemischen Anteilen in der Luft
  • Pilzverteilung in der Raumluft
VDMA 24186 und AMEV

Die Grundlage aller Wartungsdienstleistungen der Brion GmbH ist neben der VDI 6022, das vom VDMA „Verband deutscher Maschinen und Anlagenbauer“ herausgegebene Einheitsblatt VDMA 24186.

In diesem ist festgelegt, welche Arbeiten bei der Wartung von Bauelementen in der Kälte-, Klima-, Lüftungs- und Heizungsbranche vorzunehmen sind.

Im öffentlich-rechlichen Bereich kommen die Empfehlungen der AMEV „Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen“ zur Anwendung.

Unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult und arbeiten nach diesen Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen.

Erklärung über die Wirksamkeit von BRiONiC UV-C LED Luft-Desinfektionssystemen als Aufrüstsatz für Umluftklimageräte und Türluftschleiersysteme.

Präambel:

In unserer ganz normalen Lebensumgebung, in der Welt in der wir atmen, sind auch Mikroorganismen zu Hause. Zu den Kleinstlebewesen gehören unter anderem Pilze, Bakterien, Viren und Amöben. Einige davon sind für den menschlichen Organismus schädlich und können schwere Krankheiten verursachen. Klima- und Raumlufttechnische Anlagen transportieren Luft. Naturgemäß wird dadurch, das, was in der Luft enthalten ist, mittransportiert. Sinnvollerweise soll möglichst saubere, hygienisch reine Luft in die Bereiche, in denen wir leben und arbeiten, eingebracht werden. Es muss vermieden werden, dass sich Mikroorganismen in unseren technischen Systemen und in unserem Lebensraum unkontrolliert vermehren und dadurch Schaden anrichten. Dazu benutzen wir Filtersysteme und, wo es erforderlich ist, Einrichtungen zu Luftdesinfektion. Zur Luftdesinfektion kann UV-C Strahlung verwendet werden.

Eine Reihe von international anerkannten Institutionen und Behörden haben die keimtötende Wirkung von UV-C Strahlung bestätigt, unter anderem auch das Bundesamt für Strahlenschutz1 sowie das Umweltbundesamt. Veröffentlichungen zur Wirksamkeit der UV-C LED finden Sie auf den Internetseiten des LED-Herstellers Stanley Electric² und der International Ultraviolett Association³

Erklärung

BRiONiC verwendet für seine UV-C Luftentkeimungsgeräte ausschließlich LED-Chips führender Hersteller. Der Wellenlängenbereich der von uns verwendeten LEDs emittiert UV-C Strahlung in einem Bereich zwischen 256nm und 278nm. Die erzeugte UV-C Strahlung ist dazu geeignet Mikroorgansimen abzutöten. Durch Verwendung der korrekten Lichtquelle sind Sterilisationsraten von 99,99% möglich. Die Sterilisationsrate hängt von der Leistung der UV-C-Lichtquelle ab. Je höher die Luftleistung eines Klimagerätes, desto stärker muss die UV-C-Lichtquelle sein, um Mikroorganismen wirksam abzutöten.  Um hohe Sterilisationsraten zu erreichen, werden von BRiONiC die UV-C-LED-Konfigurationen auf die Leistung der Klimageräte angepasst.

Klimageräte beliebiger Hersteller und verschiedenster Bauarten können mit dem BRiONiC-LED-UV-C Desinfektionssystem nachgerüstet werden. Obwohl die Luft, die direkt durch das UV-C Desinfektionssystem bestrahlt wird, nahezu steril ist, lassen sich dunkle Zonen innerhalb der Geräte nicht vermeiden, da sich der Aufbau der verschiedenen Klimageräte konstruktiv unterscheidet.

Grundsätzlich sind die BRiONiC-UV-C-Systeme dazu vorgesehen, die Gefahr einer Verbreitung infektiöser Aerosole zu vermindern, die Raumluftqualität zu verbessern und damit ein Infektionsrisiko zu minimieren. Klimageräte, die nachträglich mit einem BRiONiC UV-C LED-Desinfektionssystem ausgestattet wurden, reduzieren durch kontinuierlichen Betrieb die Keimbelastung in einem Raum erheblich. Anders als bei Luftdesinfektionsgeräten oder Luftreinigungsgeräten aus Serienfertigung kann bei nachgerüsteten Klimasystemen keine allgemeingültige Angabe über die Gesamt-Sterilisationsrate gemacht werden. Untersuchungen Geräten in Referenzräumen haben zwar eine 99,99%ige Abtötungsrate innerhalb einer Stunde bei kontinuierlichem Betrieb feststellen können, für individuelle Ergebnisse sind jedoch Einzeltest erforderlich, die Momentan sowohl personell als auch wirtschaftlich kaum zu leisten sind. BRiONiC führt diese Einzeltests nicht durch, und übernimmt auch nicht die Kosten dafür. Wir können Interessierten geeignete Institutionen nennen, die solche Tests durchführen. Sprechen Sie uns einfach an.

Von BRiONiC gibt es für die Aufrüstung als Desinfektionssystem in Klimageräten derzeit sechs verschieden Leistungsstufen, die von Ihrem Klimaanlagen-Spezialisten fachgerecht eingebaut werden können.

UV-C Licht, wie es von unseren Produkten erzeugt wird, produziert kein schädliches Ozon

Das von uns vertriebene BRiONiC UV-C LED-Desinfektionsgerät darf ausschließlich für die Desinfektion von Luft verwendet werden. Es ist ausdrücklich und ausschließlich für den Einsatz in Klimageräten und Türluftschleiersystemen bestimmt und darf nur von speziell geschultem, fachkundigen Personal eingebaut werden. Es ist nicht für die Heilung an COVID-19 erkrankten Menschen geeignet!

Bochum, im Dezember 2020

1) (Siehe auch https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/uv_node.html;jsessionid=FCC2711E9A6B9AF46CBFCD7672B106E9.1_cid339  Stand Dezember2020)

2) https://contents.xj-storage.jp/xcontents/69230/7fea2858/b01a/4111/bc24/b78828436334/20200818113158036s.pdf

3) https://iuva.org/resources/covid-19/SARS%20CoV2%20Dose%20Response%20White%20Paper.pdf

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